Allgemeine Geschäftsbedingungen von Stretchlimo Luzern
1. Alle Fahrzeuge werden von uns auf Grund der nachstehenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Durch das Erteilen eines Fahrauftrages werden diese vom Kunden vollumfänglich anerkannt.
2. Tritt Rechnungsdatum keine Zahlung ein, könnte das Fahrzeug durch Stretchlimo Luzern weiter vermietet werden. Der Auftrag kann innert 5 Tagen schriftlich annulliert werden (Email, Brief). Tritt ohne schriftliche Annulation des Kunden keine Zahlung ein, wird der wie auf den Vertrag vereinbarter Betrag von Stretchlimo Luzern eingefordert.
3. Der Wiederruf eines Fahrauftrages kann jederzeit folgenden Umständen erfolgen:
- Bei mehr als 30 Tagen vor Auftragsbeginn: Rückerstattung des Mietpreises abzgl.
- Fr. 400.-
- Bei 30 Tage vor Auftragsbeginn keine Kostenrückerstattung. Vorbehalten bleibt die Rückerstattung der Anzahlung in den Fällen Höhengwalteinflüssen.
4. Die Fahrzeuge werden immer zusammen mit einem Chauffeur angeboten und zur Verfügung gestellt. Der Chauffeur, sowie Benzin sind im Preis inbegriffen.
5. Die Fahrzeuge sind genügend versichert, mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstet und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.
6. Die Fahrzeuge verfügen für alle Kunden über Anschnallungsvorrichtungen. Die Kunden sind verpflichtet, während der Fahrt angegurtet zu bleiben. Im Wiederholungsfall lehnt Stretchlimo Luzern jede Haftung ab.
7. Im Falle höherer Gewalt oder Defekten am Fahrzeuge können die Fahrzeuge nicht eingesetzt werden. In solchen Fällen oder auch einen Unfall können die Schäden nicht haftbar gemacht werden. Kann der Auftrag Defekte Autos nicht begonnen werden, wegen defekten am Auto werden sämtliche Zahlungen an den Kunden zurück vergütet.
8. Autobahngebühren Schweiz sind im Vertrag eingeschlossen, jedoch Tunnel – und Fährgebühren, Bahnverladekosten sind nicht im Mietpreis inbegriffen und müssten extra zusätzlich bezahlt werden.
9. Alle gebuchten Fahrten werden bezüglich aufgewendeter Zeit und gefahrene Kilometer ab dem Standort Hochdorf, Ballwil oder Wohlen der gebuchten Limousine verrechnet.
10. Das Rauchen ist in allen Fahrzeugen strengstens verboten. Bei Nichteinhaltung wird eine Fahrzeugreinigung in Auftrag gegeben. Die Rechnung wird nach der Fahrt in Rechnung gestellt.
11. Es ist verboten Körperteile aus dem Fenster zu strecken. Bei Unfällen wird jegliche Haftung abgelehnt.
12. Es dürfen nur max. 8 Personen in den Fahrzeugen mitfahren. Die genaue Personenzahl legt der Chauffeur fest.
13. Für liegen gelassene Gegenstände im Fahrzeug haftet die Stretchlimo Luzern nicht.
14. Das Auftragsende ist umseitig zeitlich festgehalten. Verlängerungen sind nur nach Absprache möglich.
15. Bei Fahrten über die Nacht (d.h. mit Übernachtung) gehen die Spesen für die Verpflegung und Unterkunft des Chauffeurs zulasten des Kunden, soweit vereinbart.
16. Der Kunde haftet für Verschmutzung des Fahrzeuges (außerordentliche Reinigungskosten) und die durch ihn verursachten Beschädigungen am Fahrzeug, ob Inneneinrichtung , unsachgemäßes Bedienung der Einrichtungen, sowie das fehlende Inventar für alle Schäden aufzukommen. Nach der Fahrt wird der Schaden in Rechnung gestellt. Der Kunde haftet für grobe Schäden ( Reparatur – und Ersatzkosten sowie entgangener Gewinn).Wird Anzeige für Sachbeschädigung folgen. Die Stretchlimo Luzern wird eine Anzeige in die Wege leiten.
17. Die Limousinen regeln im Fahrzeug sind ein fester Bestandteil der AGB.
18. Die Stretchlimo Luzern möchte / ist in den digitalen Medien präsent (Internet, Soziale Plattformen...). aufgrund dessen hält sich Stretchlimo Luzern vor, Fotos oder filme ( in Absprache mit Ihnen ) für Werbezwecke zu verwenden. Wenn Sie keine Veröffentlichung wünschen, teilen Sie es dem Chauffeur vor Auftragsbeginn explizit mit, ansonsten stimmen Sie einer Publikation stillschweigend zu.
19. Kann der Auftrag wegen Defekten an Fahrzeugen nicht begonnen werde behält die Stretchlimo Luzern sich vor Ersatzfahrzeug inkl. Preissegment oder Klasse oder mit ähnlichen Bedienungen) einzusehen. (Die Stretchlimo Luzern informiert den Kunden darüber). Falls jedoch kein Ersatzfahrzeug (mit ähnlichen Bedingungen) vorhanden sein sollte, werden sämtliche Zahlungen beim Kunden zurückvergütet.
20. Kann im Winter aus Sicherheitsgründen wie Schnee oder Eis,,,,sowie bei schneebedeckten Fahrbahnen die gebuchte Fahrt kurzfristig aus Sicherheitsgründen abgesagt werden. Ist einer der vorhin aufgeführten Punkte eingetroffen oder trifft während der Durchführung eines Auftrages ein, so ist die Abschätzung des Chauffeurs massgebend. Dieser Entscheid gilt für den Kunden aus Sicherheitsgründen automatisch als angenommen. Es werden nur die Kosten für den sicheren Heimtransport vergütet. Der Heimtransport wird durch die Stretchlimo Luzern festgelegt.
21. Im Pauschalpreis sind folgende Leistungen inbegriffen:/Halbstunde werden zusätzlich berechnet und sind nach Auftragsende in Bar fällig.
22. Zahlungsbedienungen: Mit der Auftragsbestätigung erhalten Sie einen Einzahlungsschein. Zahlungen müssen immer im Voraus oder spätestens vor der Fahrt direkt beim Chauffeur erfolgen. Restzahlungen und zusätzliche kostenpflichtige Konsumentenbezüge (siehe Punkt 20).
23. Bier – und Redbule Fr. 5.-, Süß Getränke pro Dose Fr. 5.-, Prosecco und / oder Sekt pro 7dl-Flasche Fr. 50.-,Champagner ab Fr. 80.-, Rhimus (alkoholfrei) 7dl pro Flasche Fr.10.-, Die Stretchlimo Luzern wählt die Alkoholmarke aus.
Die Konsumation eigener, mitgebrachter Getränke sind nicht erlaubt. Ansonsten wird eine Busse von 50.- Fr. fällig.
24. Es ist Minderjährige unter 16 Jahren verboten, in der Limousine Alkohol zu konsumieren. Spirituosen unter 18 Jahren verboten zu konsumieren. Die Bezahlung der zusätzlichen Konsumation sind am Schluss des Auftrages in Bar zu zahlen . Rechnungen werden keine ausgestellt).
25. Datenschutz: Alle Fotos, Texte auf stretchlimo-luzern.ch oder auf stretch.ch dürfen nicht ohne Zubilligung kopiert werden. Missachtungen werden wir verfolgen!
26. Es kann sein, dass Sie während der Fahrt fotografiert oder gefilmt werden. Aufnahmen können von uns verwendet werden und können auf unserer Internet-Präsenz / oder auf Sozial Media Plattform publiziert werden. Bitte teilen sie uns explizit mit, wenn Sie das nicht mögen. Ansonsten stimmen Sie stillschweigend der Veröffentlichung zu.
Infos
Pauschalpreise inkl. 300Km, inkl. Benzin, MWST, Chauffeur mit Anzug, Berechnung immer vom Standort der Limousine und wieder zurück. Nachzuschlag ab 24.00 h CHF 40.-/Std.
Achtung
Anulationskosten 30 Tage vor Auftrag CHF 400.-, 5 Tage vor dem Auftrag ist der gesamte Preis fällig, ausser wir können die Limousine anderweitig vermieten.
Zeitberechnung
Zeitberechnung immer von unseren Standorten der Limousinen und wieder zurück. Oft kann aber ein Auftrag mit einem anderen Auftrag in der Region kombiniert werden, daher auf jeden Fall immer eine gute Pauschal Offerte verlangen.
Preise können stark variieren.
Zahlung
Mit der Auftragsbestätigung erhalten Sie einen Einzahlungsschein, Zahlung ist immer im Voraus oder spätestens VOR der Fahrt direkt beim Chauffeur!
Restzahlungen und/ oder Konsumation der Board Bar kassiert der Chauffeur nach Auftragsende bar ein.
Hier können Sie unsere AGBs als PDF herunterladen
Ballwil, den 01. Mai 2017
Stretchlimo Luzern
Markus Blaser